Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Kita KiZ Weggis

 

1. Anmeldeformalitäten und Betreuungsvertrag

Eltern, die an einem Betreuungsplatz interessiert sind, können das offizielle Anmeldeformular an die Kitaleitung einreichen. Das von beiden Parteien unterzeichnete Anmeldeformular entspricht dem verbindlichen Betreuungsvertrag zwischen den Eltern und dem KiZ. Die Kitaleitung entscheidet über die definitive Aufnahme des Kindes. Der Betreuungsvertrag ist gültig, sobald das Anmeldeformular von beiden Parteien unterzeichnet ist.

Als Mindestvertragsdauer werden drei Monate ab dem schriftlich fixierten Eintrittsdatum vereinbart. Ergänzend dazu wird die Beitragsvereinbarung unterzeichnet, welche die finanziellen Aspekte regelt.

 

2. Verbindlichkeit des Betreuungsvertrags und Kündigung

Ein abgeschlossener Betreuungsvertrag ist verbindlich und verpflichtet die Eltern unwiderruflich. Der Betreuungsvertrag kann beidseitig, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten, auf jedes Monatsende hin schriftlich gekündigt werden, erstmals jedoch auf das Ende des dritten Monats ab dem schriftlich fixierten Eintrittsdatum. Das Kündigungsschreiben hat in Briefform zu erfolgen (nicht per E-Mail). Bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist muss die festgelegte Monatspauschale bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist bezahlt werden.

Auch die Reduktion der Betreuungszeit (z. B. von drei auf zwei Betreuungstage pro Woche) bedarf einer fristgerechten Kündigung von drei Monaten im Voraus (siehe Formular «Platzänderung»).

Bei Missachtung der Vertragsbestimmungen ist die Trägerschaft des KiZ berechtigt, das Vertragsverhältnis nach erfolgter schriftlicher Mahnung aufzulösen. In diesem Fall sind die Eltern jedoch verpflichtet, die Monatspauschalen bis zum Ablauf der offiziellen Kündigungsfrist zu bezahlen.

 

3. Wahrheitsgetreue Angaben / Mitteilung von Mutationen / Datenschutz

Die Eltern bestätigen mit ihrer Unterschrift auf dem Anmeldeformular, dass die Fragen wahrheitsgetreu beantwortet sind. Sie teilen Zivilstandänderungen und allgemeine Änderungen (Adressangaben, Personalangaben, Gesundheitsangaben etc.) unverzüglich mit.

Sämtliche Angaben, welche die Eltern dem KiZ übermitteln, werden vertraulich behandelt. Das Personal steht gegenüber Drittpersonen unter Schweigepflicht.

 

4. Depotzahlung

Gleichzeitig mit dem Abschluss des Betreuungsvertrags wird als Sicherheitsleistung ein Depot in der Höhe einer Monatspauschale fällig. Das Depot muss vor dem Betreuungsbeginn bei dem KiZ einbezahlt sein. Ansonsten kann die Betreuung nicht gestartet werden.

Das Depot wird beim Austritt des Kindes spätestens innert 30 Tagen zurückbezahlt, sofern keine weiteren Betreuungspauschalen offen sind. Falls noch Betreuungspauschalen offen sind, wird das Depot damit verrechnet.

 

5. Eingewöhnungspauschale

Das KiZ verrechnet für Kita-Kinder eine Eingewöhnungspauschale in der Höhe von CHF 300.00. Die Eingewöhnungspauschale wird mit der zweiten Monatspauschale in Rechnung gestellt.

 

6. Betriebskonzept / Pädagogisches Konzept / Tarifordnung

Das Betriebskonzept, das pädagogische Konzept sowie das Konzept «Schulergänzende Betreuung (Hort)» stehen allen Interessierten zur Verfügung. Aktualisierungen dieser Konzepte können von der Trägerschaft zu jeder Zeit vorgenommen werden. Sie ist in diesem Fall verpflichtet, die Eltern drei Monate im Voraus über die vorgenommenen Änderungen per E-Mail zu informieren.

Das KiZ behält sich das Recht vor, die Tarifordnung anzupassen. In diesem Fall müssen die Eltern drei Monate im Voraus von der Trägerschaft per E-Mail informiert werden.

Mit der Unterzeichnung des Betreuungsvertrags bestätigen die Eltern, dass sie die oben erwähnten Konzepte sowie die Tarifordnung für die Kitabetreuung erhalten haben. Sie anerkennen mit ihrer Unterschrift die in den Konzepten und der Tarifordnung enthaltenen Bestimmungen als verbindlich geltend.

 

7. Minimale Betreuungszeit pro Woche

Im Interesse des Kindes ist ein regelmässiger Aufenthalt im KiZ wichtig. Damit sich das Kind gut in die Kindergruppe integrieren kann, ist in der Kita ein Aufenthalt von mindestens einem Tag oder zwei halben Tagen pro Woche erforderlich.

 

8. Zusatzbetreuung

Die Eltern haben die Möglichkeit, nebst den vereinbarten Betreuungstagen das Kind/die Kinder für zusätzliche Betreuungstage kostenpflichtig in KiZ zu bringen. Die Zusatzbetreuung ist möglichst frühzeitig anzufragen. Die Kitaleitung entscheidet, ob die Zusatzbetreuung aus betrieblichen und personellen Gründen möglich ist oder nicht.

 

9. Zahlungsmodalitäten und Mahnung

Die Monatspauschalen für die Betreuung werden immer einen Monat im Voraus in Rechnung gestellt. Die zu bezahlende Monatspauschale ist bis zum 25. Kalendertag des Vormonats zu begleichen.

Zusätzlich belegte Betreuungstage werden im Nachhinein verrechnet.

Sind finanzielle Ausstände von mehr als einer Monatspauschale offen, ist das KiZ berechtigt, nach erfolgter schriftlicher Mahnung die Betreuung vorübergehend oder ganz einzustellen, bis alle offenen Rechnungen bezahlt sind. Auch im Fall der Einstellung der Betreuung wegen finanzieller Ausstände sind die aktuellen und nachfolgenden Monatspauschalen (inklusive allfällige Verzugszinsen) weiterhin bis zum offiziellen Austritt geschuldet.

 

10. Geschwisterrabatt

Sind mehrere Kinder pro Familie in der Kita KiZ, erhält das ältere Kind/die älteren Kinder eine Reduktion von 10 % auf die monatliche Betreuungsabrechnung (exkl. einmalige Depotleistung). Für das jüngste Kind wird der volle Betrag berechnet.

 

11. Schliessung und Höhere Gewalt: z. B. bei Pandemien, Epidemie, Umweltkatastrophen, Krankheit etc.

Wenn aufgrund von höherer Gewalt oder aufgrund einer behördlichen Anordnung (im Pandemiefall zum Beispiel durch das Bundesamt für Gesundheit oder den Kantonsarzt) die Schliessung der Kindertagesstätten vorgenommen werden muss, sind die Betreuungskosten weiterhin gemäss abgeschlossenem Betreuungsvertrag geschuldet. Die ausgefallenen Betreuungstage können nicht im Nachhinein kompensiert werden. Sie verfallen ersatzlos.

Dasselbe gilt, wenn sich das KiZ selbst zur vorübergehenden Schliessung entscheidet, weil ein Kind Krankheitssymptome aufweist, welche die übrigen Kinder und das Personal gefährden könnten.

 

12. Versicherungen

Mit der Unterzeichnung des Betreuungsvertrags bestätigen die Eltern, dass sie für ihr Kind eine Kranken-, Unfall- und Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen haben.

Das KiZ verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Ausser bei grobem Verschulden des Personals übernimmt das KiZ keinerlei Haftung für gesundheitliche Beeinträchtigungen der Kinder (z. B. bei Krankheiten, Unfällen etc.) oder Schäden an privat mitgebrachten Kinderwagen, Utensilien und Spielsachen etc.

 

13. Rechtliches

Auf den Betreuungsvertrag und alle damit zusammenhängenden Fragen und Ansprüche kommt ausschliesslich das schweizerische Recht zur Anwendung. Der Gerichtsstand befindet sich am jeweiligen Standort, an dem das Kind betreut wird. Das KiZ behält sich vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen neuen Gegebenheiten und Bedürfnissen anzupassen. Die Änderungen werden den Eltern drei Monate im Voraus schriftlich per E-Mail mitgeteilt.